RA Kelz über die Möglichkeit, die Sächsische Staatskanzlei wegen Geschäftsschädigung zu verklagen
Am vergangenen Freitag hat die Sächsische Staatskanzlei eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie reichlich pathetisch vor der Facebook Chronik warnt und dabei der Interpretation von Fakten sehr viel Spielraum schenkt. Unter anderem wird dort kolportiert, das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten Timeline wären praktisch unmöglich. Dabei ist das Löschen einzelner Statusmeldungen oder Inhalte so einfach wie noch nie. Ein Klick genügt. Man muss nicht einmal danach suchen – das Bearbeiten und Löschen wird neben jedem Beitrag angeboten. Im Gegensatz zur Dialogplattform des Freistaats übrigens, bei der in den FAQ (und zwar nur dort) der Hinweis zu finden ist, dass das Löschen von Kommentaren nicht möglich sei.
Nachdem ich mich ein wenig geärgert und fremd geschämt habe, kam mir die Frage, ob dergleichen nicht sogar geschäftsschädigend ist. Sicher nicht für Facebook selbst (vergleiche -> Deutsches Sprichwort mit Eiche und sich dran reibender Sau). Aber es gibt ja die eine oder andere Agentur, die sich vor allem auf regional agierende Klein- und Mittelständler spezialisiert hat und jeder Social Media Berater kennt das Argument potentieller Kunden, man fürchte zu sehr um sein seriöse Image….
Kurzzeitig überlegte ich – zugegeben etwas später des Abends – ob man nicht Klage einreichen sollte. Aber eine solche Klage wäre eindeutig eher PR getrieben (“Agentur verklagt Staatskanzlei”) als durch reell verursachten Schaden und: Nur zu PR-Zwecken klagt man nicht!!! Trotzdem habe ich den Rechtsanwalt Bernhard “Gerichtsaal” Kelz mal wieder mit ein paar Fragen malträtiert. Herausgekommen ist eine ziemlich ausführliche aber auch hochinteressante Ausführung, mit deren Veröffentlichung wie lieber bis zum Wochenende gewartet haben
Bernhard, gleich zu Beginn: Kann man die Staatskanzlei überhaupt verklagen? Kennst Du Beispiele, wo privatwirtschaftliche Unternehmen Klage gegen die Landesregierung erhoben haben?
Natürlich kann auch der Freistaat Sachsen, der durch die Landesregierung vertreten wird bei Rechtsverstößen verklagt werden. Das gilt insbesondere auch für die staatliche Informationstätigkeit. So beschäftigten ähnlich gelagerte Fälle bereits in den 80er Jahren das Bundesverfassungsgericht.
Da der sog. „Glykolwein-Fall“ und der „Jugendsekten-Fall“ bereits im ersten Semester Staats- und Verfassungsrecht zum Standard gehören, bin ich über die Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei durchaus erstaunt und verwundert.
Bereits die Frage ob und in welchem Umfang der Staat Warnungen, Empfehlungen oder Hinweise erteilen darf ist umstritten, zumal es dafür kaum spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen gibt, obwohl solche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise zum Teil gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben können und in weiten Teilen zumindest mittelbare Grundrechtseingriffe darstellen können. Im Einzelfall kann das natürlich auch Amtshaftungs- und Folgenbeseitigungsansprüche gegen ein Bundesland oder den Bund zur Folge haben.
So haben sich im „Glykolwein-Fall“ betroffene Winzer und Abfüller auf einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen. Zwar entschied das Bundesverfassungsgericht damals zu Gunsten der Bundesrepublik, erntete dafür aber – aus meiner Sicht zu Recht – sehr viel Kritik in der Rechtswissenschaft.
Wie so häufig sind die rechtlichen Fragen im Detail natürlich komplexer als ich hier darstellen kann. Gerade aus diesem Grund bin ich jedoch verwundert, dass sich die Staatskanzlei scheinbar leichtfertig Mitteilung hinreißen ließ wie:
„Das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten „Timeline“ ist praktisch unmöglich.“
„Die ‘Lebenschronik’ verwendet Daten zur Erstellung eines Tagebuches, unabhängig davon, ob ein Nutzer das möchte oder nicht.“
Dies gilt umso mehr, als am Ende des Tages bzw. der rechtlichen Würdigung immer eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den verletzten Rechten der betroffenen Unternehmen vorzunehmen ist. Bedenkt man, dass die zitierten Behauptungen der Sächsischen Staatskanzlei unzutreffend sind, kann man schwerlich behaupten, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die Rechte der betroffenen Unternehmen überwiegt, denn letztendlich besteht an falschen Informationen auch kein öffentliches Interesse.
Zum konkreten Fall: Eine Klage wegen Geschäftsschädigung durch Facebook wäre sicher denkbar, oder? Immerhin stehen da Halbwahrheiten drin, die das Unternehmen diskreditieren. Würde es da direkt um Schadensersatz gehen oder zunächst um eine Unterlassung und eine öffentliche Entschuldigung?
Facebook muss geschäftsschädigende Äußerungen egal aus welcher Quelle selbstverständlich nicht hinnehmen. Ob und wie Facebook in diesem konkreten Fall reagieren wird, wird sicherlich die dortige Rechtsabteilung entscheiden.
Ob direkt auch Schadensersatz eingeklagt werden kann, hängt auch davon ab, wie weit die Rechtsverletzung bereits fortgeschritten ist und ob die eingetretenen Folgen, salopp formuliert, ohne bleibende Schäden wieder beseitigt werden können.
In diesem Fall wäre natürlich in erster Linie an einen Unterlassungs- und einen sog. Folgenbeseitigungsanspruch zu denken. Dies könnte z.B. in Form einer Richtigstellung erfolgen, wie man sie etwa aus dem Presserecht kennt. Eine öffentliche Entschuldigung wäre zwar eine konsequente und gebotene Geste, zählt aber eher nicht zu juristisch durchsetzbaren Ansprüchen.
Unabhängig davon sind natürlich auch Schadensersatzansprüche denkbar, die sowohl kumulativ als auch alternativ erhoben werden können, je nachdem, ob trotz bzw. auch nach Richtigstellung durch die Staatskanzlei Schadenspositionen bestehen (bleiben) oder eben nicht.
Der Vollständigkeit wegen muss man natürlich zugestehen, dass ein konkreter Schaden in diesen Fällen sehr schwer nachweisbar sein wird. In aller Regel wird es hier um entgangene Aufträge und damit um Umsatzeinbußen und verlorene Gewinne gehen, wobei wohl nur im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass die Information der Landesregierung für die Umsatzeinbußen ausschlaggebend war/ist.
Was ist mit betroffenen Agenturen. Viele Kundenberater dürften jetzt vor dem Problem stehen, dass ihre Aussagen im Kundengespräch im Widerspruch zu den Aussagen des promovierten Rechtsanwalts und Chefs der Staatskanzlei Dr. Johannes Beermann stehen. Ich ahne, dass nicht wenige Dresdner Geschäftsführer dazu neigten, Herrn Beermann eher zu glauben als dem jungen Social Media Accounter. Und wie ist das mit Dir? Du hältst Vorträge zum Thema und nimmst Geschäftsleuten dabei auch die Angst vor Facebook-Mythen. Muss man das jetzt einfach schlucken oder hat man auch da eine Grundlage für eine Klage?
Der Verdacht, dass Unternehmen aufgrund der Äußerung von Herrn Dr. Beermann Facebook skeptisch oder skeptischer gegenüberstehen und ggf. davon Abstand nehmen eine Social Media Kampagne zu starten oder fortzusetzen ist nicht von der Hand zu weisen.
Die Angst vor juristischen Haftungsfallen und Fallstricken ist bei Unternehmen sehr groß. Das gilt vor Allem für den Mittelstand, der – aus meiner Sicht – am stärksten von Social Media profitieren kann und letztendlich auch das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft ist.
Das kann ich allein aufgrund der tagtäglichen Anfragen an mich bzw. der Resonanz auf meine Vorträge bestätigen. Gleiches gilt für die Tatsache, dass Äußerungen öffentlicher Stellen wie z.B. auch des ULD Schleswig Holstein seitens der Bevölkerung und der Unternehmer enorme Bedeutung beigemessen wird.
Dies führt natürlich auch bei Agenturen zu erhöhtem Überzeugungsaufwand und nicht selten auch dazu, dass ich als Rechtsanwalt um die Erstellung eines Rechtsgutachtens oder die Teilnahme an Gesprächen mit Kunden gebeten werde, um Missverständnisse oder auch schlicht falsche Äußerungen zu bereinigen. Am Ende stellt sich natürlich die Frage, wer trägt die erhöhten Kosten.
Wenn seitens der Sächsischen Staatskanzlei Äußerungen getroffen werden, die Agenturen konkret schaden und sich der Schaden klar beziffern und nachweisen lässt, dann hat eine Klage gegen den Freistaat Sachsen in jedem Fall Aussicht auf Erfolg. Hier ist das nicht so klar, da sich die Äußerung der Sächsischen Staatskanzlei nicht direkt gegen die Agenturen richtet.
Eine solche Klage hätte jedoch zwei große Hürden zu nehmen: Zum einen die Begründung, dass die Agentur durch die Äußerung der Staatskanzlei in einem eigenen Recht verletzt ist, im wesentlichen also den Nachweis der Kausalität zwischen der Äußerung der Staatskanzlei und den behaupteten oder eingetretenen Umsatz- bzw. Gewinneinbußen der Agentur und zum anderen die Berechnung einer konkreten Schadenssumme.
Gleichwohl sind natürlich Fälle denkbar, in denen ein Schadensersatz- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch begründet sein könnte. Wie Du richtig sagst, widersprechen die Aussagen der Sächsischen Staatskanzlei auch meinen Angaben gegenüber meinen Mandanten. Als Rechtsanwalt hafte ich für falsche Aussagen, so dass einige Mandanten auf die Idee kommen könnten, mich wegen angeblicher Falschberatung in Haftung zu nehmen.
Natürlich müsste in einem solchen Fall auch erst darüber entschieden werden, ob ich meine Mandanten tatsächlich falsch beraten habe. Wenn meine Mandanten ihre vermeintliche Haftungsansprüche auf die Diskrepanz zwischen meinen Angaben und den Aussagen der Sächsischen Staatskanzlei stützten, sind die Kosten, die ich für meine Verteidigung aufwenden müsste ein konkreter und nachweisbarer Schaden, der auf den unzutreffenden Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei beruht.
Nachdem das bisher nicht der Fall ist, darf ich davon ausgehen, dass meine Mandanten in diesem Bereich mehr Vertrauen in mich bzw. die Anwaltskanzlei Arnold haben, als in die Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Frage, ob man die Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei „einfach schlucken“ soll oder gar muss, stellt sich für mich und meine Kollegen nicht.
Aus meiner Sicht hat die Sächsische Staatskanzlei, auch in der Person von Dr. Beermann, ähnlich wie andere staatliche und halbstaatliche Einrichtungen vor ihr bewiesen, dass sie den Herausforderungen der neuen Medien technisch wie juristisch nicht gewachsen ist.
Die Kommentare auf der Facebook-Seite der Sächsischen Staatskanzlei zeigen dabei sehr deutlich, dass die Staatsregierung in diesem Bereich auch nicht als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen wird. Das ist für die Staatsregierung nicht nur ein immenser Imageschaden, sondern belastet auch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Staatsregierung im Hinblick auf Innovationen und Geschäftskonzepte außerhalb der Bio- und Chiptechnologie. Ob das der richtige Anreiz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist wage ich zu bezweifeln.
Angesichts der unbestreitbaren juristischen Herausforderungen des Social Web bin ich persönlich auch ehrlich enttäuscht darüber, dass sich die Sächsische Staatsregierung diesem wichtigen Thema, das in den nächsten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftskraft haben wird, mit schlecht recherchierten und schlicht falschen Angaben zu Wort meldet und undifferenziert Ängste schürt, anstatt proaktiv darüber nachzudenken, wie man der sächsischen Wirtschaft unter die Arme greifen kann, um die tatsächlichen wie auch juristischen Herausforderungen des Social Web zu meistern.
Das kann mir als Rechtsanwalt, der technisch wie juristisch fundierte Beratung in diesem Bereich anbietet nur recht sein. Unternehmen, auch sächsische Unternehmen wollen ins Social Web starten und dabei auch die vielen Vorteile von Facebook nutzen. Letztlich möchte das ja auch die Staatskanzlei. Anders lässt sich die FanPage wohl schwer erklären. Im Gegensatz zur Staatskanzlei, die nur „Wölfe“ ruft, bieten wir – teils in enger Zusammenarbeit mit Agenturen wie Euch – nicht nur Probleme, sondern vor Allem Lösungen.
Klagen ist – so forderst Du interessanterweise auch als Anwalt immer wieder – der schlechteste Weg. Was wäre besser? Ein kollektives Schreiben mit der Bitte um öffentliche Klarstellung?
Haha, ich hoffe meine Mandanten und Geschäftspartner haben mich bisher nicht als konfliktscheu wahrgenommen. Klagen sind leider hin und wieder unumgänglich. Als Rechtsanwalt fühle ich mich allerdings verpflichtet die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dabei habe ich stets eine pragmatische und ganzheitliche Lösung eines Konflikts zum Ziel. In den seltensten Fällen ist das eine Eskalation des Konflikts durch ein Gerichtsverfahren.
Einen Königsweg für außergerichtliche Lösungen gibt es dennoch leider nicht. Aus diesem Grund kann ich auch hier nur Anregungen in den Raum werfen. Eine Richtigstellung der Staatskanzlei wäre sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Gleichzeitig könnte man den Rummel um die Äußerungen der Staatskanzlei aufnehmen, um – auch zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei – offen und sachlich über die tatsächlichen Herausforderungen des Social Web und mögliche Lösungsansätze zu sprechen und sinnvolle und fundierte Aufklärungskampagnen zu starten.
Das scheitert, soweit ich das verfolgen konnte, allerdings schon daran, dass die sächsische Staatsregierung, an der Richtigkeit ihrer Äußerung festhalten möchte und den nächsten Fehler im Social Web begeht, indem sie die dort geführten Diskussionen und Kommentare nicht bzw. nur sehr schleppend aufgreift.
Aus diesem Grund darf ich davon ausgehen, dass auch ein kollektives Schreiben mit der Bitte um öffentliche Richtigstellung ungehört verhallen würde. Ähnliche Erfahrungen durfte ich, wenngleich auch aus anderem Anlass, bereits zu Studienzeiten sammeln.
Ich bin gespannt wie sich das weiter entwickelt. Die Voraussetzungen für einen so genannten Shit-Storm sind gegeben.
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Bernhard Kelz ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Arnold in Dresden und bearbeitet dort IT- & Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Außerdem bloggt er über das “Recht (un)komplizierte Leben”. Die Kanzlei veranstaltet aktuell interessante Vorträge zum Thema e-Commerce.
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